Guten Tag!
Nach einem Fach-Eiertanz kommt die Redaktion von HR2DAY
zu folgendem Statement::
[...]
- Doch halt – die Kritik ist richtig, nur die Methode grottenfalsch. Eine rechtliche Unzulänglichkeit sei nämlich nicht verschwiegen: Die für 50 MHz relevante Verfügung 36/2006 der Bundesnetzagentur führt J3E und A1A als zugelassene Sendearten einfach nur als bekannt auf, ohne sie zu definieren oder auf eine Definition an anderer Stelle zu verweisen. Dem Redakteur ist kein deutsches Gesetz und keine Rechtsverordnung bekannt, wo dies statt dessen verbindlich geschehen sein könnte
[...]
Kommentar:
Es kann nicht im Interesse des Amateurfunk's sein, den vom Verordnungsgeber vorgegebenen Freiraum ohne Not selbst zu reduzieren. Wenn der Familienbegriff SSB ist, dann passt da z. B. Pactor zusammen mit den anderen Familienmitgliedern rein! Genau so wie Echolink auf 145,450 MHz Simplex passte! Ob ich in J3E auf 6m etwas analog moduliere oder digital, ist doch nicht verboten, solange es nicht verschlüsselt ist.
Vergleichbar mit der AGZ-6m-Frage
wäre die Frage eines KFZ-Fahrers,
ob er in einer 30-km/h-Zone
auch
29 km/h fahren dürfe.
Der Beitrag der AGZ-Redaktion war zwar professoral; aber die Schlussfolgerung schlicht falsch; kann ja mal vorkommen!
Gruß
Hermann, DL1EEC
eep:
Die Story erinnert an die 1994er Diskussion eines DARC-Vorsitzenden. Der meinte auch, dass die C-Lizenzen keinen KW-TRX als Injektions-Frequenz-Generator mittels galvanischer Kopplung benutzen dürften. Und was sollen Fonie-Schnittstellen an CE-TRXen, wenn man einen PTC-III in USB daran nicht betreiben dürfen sollte? Auch der neuerliche Versuch, Fonie ausschließlich als analoge Betriebsart auszuweisen, verwundert doch sehr.
Früher
war doch die AGZ e.V.
die Freikämpfer-Truppe
gegen solchen Unsinn
und ausschließlich die Bandbreite
war
das Maß aller Dinge!?
und ausschließlich die Bandbreite
war
das Maß aller Dinge!?
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